"Geh nicht nur die glatten Straßen, geh Wege, die noch niemand ging, damit du Spuren hinterlässt und nicht nur Staub."
- Antoine de Saint-Exupery
Technik gestalten,
Vertrauen schaffen
AGB
Lieferungen und Leistungen erfolgen zu folgenden Bedingungen:
Alle Preise verstehen sich exklusive Steuern in EURO, zahlbar 30 Tage nach Rechnungslegung.
Es wird auf die Lizenzbedingungen der interTronic ("ALLGEMEINE NUTZUNGS- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN, SOFTWARELIZENZBEDINGUNGEN") und Lieferbedingungen "Allgemeine Lieferbedingungen herausgegeben vom Fachverband der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs (FEEI)" verwiesen.
Weiters wird auf das Schreiben "ALLGEMEINE BEDINGUNGEN für den Verkauf und die Lieferung von Softwaresupport Leistungen" (speziell auf den Punkt " 8. Haftung und Gewährleistung") hingewiesen.
Weiters gelten subsidiär die "ALLGEMEINE BEDINGUNGEN für den Verkauf und die Lieferung von Organisations-, Programmierleistungen und Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten". Leistungsort ist der Firmenstandort von interTronic. Anpassungen (Software, Konfigurationen, Formeln, ...), Standardsoftware, Softwareerweiterungen und kundenspezifische Softwareentwicklungen stehen dem Anwender als nicht ausschließliches Nutzungsrecht zum Gebrauch entsprechend Lizenzbedingungen zur Verfügung.
Bei physischen Lieferungen zusätzlich Lieferbedingungen CPT (Definition lt. Incoterms) GLS Paketannahmestelle Gars (unversichert, Lieferkosten werden in Rechnung gestellt). Sollte eine Transportversicherung gewünscht sein, werden 25,- EUR pro 20.000,- Warenwert in Rechnung gestellt.
Speziell entwickelte Sondersoftware ist umgehend auf Mängelfreiheit zu testen. Sollte innerhalb von 3 Wochen nach Übergabe keine Rückmeldung über Mängel, Fehlfunktionen bzw. fehlende Funktionalität an uns erfolgen, gilt die Software als mängelfrei getestet.
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum, es gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt.
Der Ausschluss des UN-Kaufrechts gilt als vereinbart. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Krems an der Donau, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften dem entgegenstehen.
Bei Bedarf wird für Support über Telefon oder Teamviewer (oder vergleichbare Tools) zu den im Dokument "Kundensupportbedingungen" bekanntgegebenen Bedingungen und Preisen angeboten.
ALLGEMEINE NUTZUNGS- UND VERKAUFSBEDINGUNGEN, SOFTWARELIZENZBEDINGUNGEN (PDF)
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN für den Verkauf und die Lieferung von Softwaresupport-Leistungen (PDF)